Einfach schlichten…
bevor der Streit eskaliert!
Mit Mediation oder Schlichtung zur Konfliktlösung
Ihr Konflikt ist unsere Herausforderung – bevor es zum Gerichtsverfahren kommt, helfen wir Ihnen, Kontroversen fair, schnell und nachhaltig zu lösen.
Unsere langjährige richterliche Berufserfahrung zeigt uns, dass sich Konflikte in einem frühen Stadium besser klären lassen. Aber auch bei festgefahrenen Konflikten können wir Sie mit unserem moderierenden, weniger formalen Blick bei Ihrem Weg zu einer interessengerechten Lösung unterstützen.
Wer wir sind
Wir sind vier erfahrene, ehemalige Richterinnen und Richter, die ihre umfassende rechtliche Expertise und jahrelange Erfahrung nun in den Dienst der außergerichtlichen und zügigen Konfliktlösung stellen. Unsere langjährige Tätigkeit in verschiedenen Rechtsgebieten hat uns gelehrt, Auseinandersetzungen nicht nur rechtlich und ökonomisch, sondern auch menschlich zu verstehen. Mit Ruhe, Sachlichkeit und einem klaren Blick auf die Interessen aller Beteiligten helfen wir Ihnen dabei, nachhaltige und faire Lösungen zu finden.
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Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft in Hamburg und London arbeitete Thorsten Beck nach dem 1. Juristischen Staatsexamen als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Hamburg. Nach dem 2. Juristischen Staatsexamen 1987 nahm er eine Tätigkeit als Jurist in der Abteilung Arbeitsrecht beim Hauptvorstand der IG Chemie in Hannover auf. Anfang der neunziger Jahre war er auch Mitglied in einem mitbestimmten Aufsichtsrat eines Automobilzulieferunternehmens.
1993 wechselte er in die hamburgische Arbeitsgerichtsbarkeit und war bis 2008 als Richter am Arbeitsgericht tätig. 2009 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg ernannt. Im Mai 2015 wechselte er in die bremische Arbeitsgerichtsbarkeit und war bis zu seinem Ruhesstand 2023 als Präsident des Landesarbeitsgerichts tätig.
Thorsten Beck ist seit Anfang der Neunziger Jahre als Vorsitzender von Einigungsstellen und tariflichen Schlichtungsstellen tätig. Er referiert in arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Seminaren und hält Vorträge vor diversen Fachforen. Außerdem verfügt er über zahlreiche internationale Kontakte im Justizbereich, u.a. als Mitglied im Verwaltungsrat der europäischen Richterorganisation MEDEL und nahm während seiner Zeit in der Arbeitsgerichtsbarkeit an diversen Austauschprogrammen teil, die ihn u.a. nach Triest, Rom, Sizilien und Wien führten. Zudem nahm er an juristischen Fachreisen nach China, Indien, Italien, Südafrika und Jordanien teil.
Thorsten Beck
Ellen Best
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1976 bis 1981 Studium der Politikwissenschaften und Slawistik an der Paris Lodron Universität in Salzburg sowie der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg.
Ab 1985 Rechtsanwältin in Bremen, Schwerpunkt Familienrecht. 1993 Staatsanwältin bei der Staatanwaltschaft Bremen
Ab 1994 bis 2023 Richterin am Land- und Amtsgericht Bremen, ab 2012 Vizepräsidentin des Amtsgerichts Schwerpunkt: Strafrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht.
Ausbildung und Praxis als Güterichterin und Supervisorin beim Amtsgericht Bremen.
Ab 2000 tätig als Kurzzeitexpertin in Rechtsprojekten der GiZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) und IRZ (Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit), zuletzt im Juli 2025 in Ägypten
2004/2005 Mitglied des rule of law project des Rats der EU in Tbilissi, Georgien.
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Studium der Rechtswissenschaften in Münster, Lausanne und Freiburg.1981 erstes juristisches Staatsexamen in Hamm, 1984 zweites Juristisches Staatsexamen in Hamburg.
Von 1984 – 1990 als Rechtsanwalt in Bremen tätig, danach Tätigkeit als Richter in der Bremer Justiz. Von 2001 bis 2015 Vorsitzender einer Zivilkammer bzw. Kammer für Handelssachen.
Von 2015 bis zur Pensionierung 2024 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht in Bremen. Daneben seit 2010 Tätigkeit als Richter-Mediator beim Land- bzw. Oberlandesgericht.
Seit 2000 nebenberufliche Tätigkeit als Dozent und Ombudsmann, Beratung beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in den postsowjetischen Republiken Georgien, Tadschikistan und Aserbeidschan. Mitglied bzw. Vorsitzender von Schiedsgerichten.
Peter Lüttringhaus
Juliane Schmielau
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Nach dem Abitur Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und Lausanne
1986 erstes und 1990 zweites juristisches Staatsexamen, dazwischen Auslandsaufenthalt in Londoner Anwaltskanzlei
1990 zunächst anwaltliche Tätigkeit bis 1996 Referentin im Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern als abgeordnete Richterin
Seit 1997 bis Juli 2025 Familienrichterin am Amtsgericht Bremen
Seit 2010 ausgebildete Mediatorin am Amtsgericht Bremen und GüterichterinSeit 2013 Suchtkrankenhelferin im Land Bremen
Seit 2021 ordentliches Mitglied der Ethikkommission der Ärztekammer Bremen
Wo wir helfen
Konflikte lauern überall
- im Betrieb
- in der Familie
- im sozialen Umfeld
- im Zusammenhang mit Verträgen
Wir unterstützen Sie dabei, bestehende Konflikte konstruktiv und dauerhaft zu lösen. Durch unsere richterliche Praxis haben wir gelernt, Interessen zu verstehen, Probleme zu erkennen, neue Perspektiven zu eröffnen und tragfähige Lösungen in beiderseitigem Einvernehmen zu finden.
“Auch wenn mir das Verhalten meines Gegenübers vielleicht nicht gefällt, kann es dennoch gute, nachvollziehbare Gründe dafür geben – die ich erst erkennen kann, wenn ich bereit bin hinzuschauen.“
Wie wir arbeiten
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Die Vereinbarungen, auf die sich die Beteiligten gemeinsam verständigt haben, werden schriftlich festgehalten und dann von den Beteiligten umgesetzt.
Mediatoren sind nicht befugt, rechtlich vollstreckbare Titel zu erstellen oder Rechtsberatung zu erteilen. Die Stärke und der Erfolg der Mediation liegt in der freiwilligen und eigenverantwortlichen Lösung durch die Beteiligten selbst.
Bei betrieblichen Einigungsstellen und Tarifschlichtungen richtet sich das Verfahren nach den gesetzlichen beziehungsweise tariflichen Vorschriften.
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Nach der Kontaktaufnahme bieten wir ein telefonisches oder persönliches Vorgespräch an. Darin klären wir ab, ob beide Konfliktparteien an der gütlichen Einigung interessiert sind und machen uns mit dem Gegenstand des Konflikts vertraut. Am Ende des Gesprächs vereinbaren gemeinsam einen 1. Mediationstermin. Auf Wunsch arbeiten wir auch als Team.
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In dem geschützten Raum entwickeln wir miteinander Hypothesen, Optionen und Ideen, um eine tragfähige Lösung zu erarbeiten- immer an den Interessen der Beteiligten orientiert, individuell und fair.
Selbstverständlichkeit können weitere Termine vereinbart werden, um in Ruhe über die Entwicklungen und Möglichkeiten mit Abstand nachzudenken.
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In dem ersten Termin schaffen wir durch den Abschluss der Mediationsvereinbarung die Grundlage für eine vertrauensvolle, offene, konstruktive Zusammenarbeit.
In einem weiteren Schritt erörtern wir die beiderseitigen Interessen und schaffen so Raum für die Klärung der unterschiedlichen Vorstellungen, Bedürfnisse, Wünsche und Erwartungen, die hinter dem Konflikt stehen können.
Dabei begleiten wir den gemeinsamen, gegenseitigen Austausch und führen ggf. auch Einzelgespräche.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam eine Lösung finden
Jetzt Kontakt aufnehmen
Wir helfen Ihnen gerne, Konflikte konstruktiv und nachhaltig zu lösen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein erstes Gespräch.
Vertraulichkeit während des gesamten Verfahrens ist selbstverständlich.